Traktanden
- Jahresrechnung 2020; Genehmigung
- Investitionskredit Sanierung Innenraum Kirche; Genehmigung
- Informationen
- Pfarramt
- Kirchgemeinderat /Kommissionen
- Verschiedenes
Gemäss Art. 70 Organisationsreglement (OgR) Kirchgemeinde bernisch und freiburgisch Ferenbalm ist das
Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 29. November 2020 ab 11. Dezember 2020 in der Kirche öffentlich aufgelegen. Zum Protokoll wurden innert der Auflage-/Rechtsmittelfrist keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche in Form einer schriftlichen und begründeten Einsprache zuhanden des Kirchgemeinderates formuliert. Der Kirchgemeinderat hat das Protokoll in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 genehmigt.
Die Abstimmungsunterlagen liegen in der Kirche Ferenbalm sowie bei den Gemeindeverwaltungen Ferenbalm, Ried b/Kerzers (Ried b/Kerzers und Agriswil), Murten (Büchslen), Gempenach, Ulmiz und Gurmels (Wallenbuch) zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Stimm- und Wahlrecht richtet sich nach Art. 5 Organisationsreglement (OgR) für die Kirchgemeinde bernisch und freiburgisch Ferenbalm.
Die Versammlung ist öffentlich, Interessierte sind freundlich eingeladen.
Ferenbalm, 3. Februar 2021
Der Kirchgemeinderat