Kathrin Winkelmann

Kirchgemeindeversammlung von Sonntag, 1. Dezember, im Anschluss an den Gottesdienst

gemeindeversammlung

 
Wir laden Sie freundlich zu den Teilversammlungen bernisch Ferenbalm und freiburgisch Ferenbalm sowie zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung bernisch und freiburgisch Ferenbalm von Sonntag, 1. Dezember im Anschluss an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst ein.
Traktanden
a. Teilversammlung freiburgisch Ferenbalm
     Gesamterneuerungswahlen Kirchgemeinderat Legislatur 2025 – 2028
b. Teilversammlung bernisch Ferenbalm
     Gesamterneuerungswahlen Kirchgemeinderat Legislatur 2025 – 2028
c. Ordentliche Versammlung bernisch und freiburgisch Ferenbalm
     1. Wahlen
          1.1. Präsidien
                  - Kirchgemeindepräsident
                  - Kirchgemeinderatspräsident
          1.2. Rechnungsprüfungsorgan
                  FP Finances Publiques AG für öffentliche Finanzen und Organisation, Bowil
     2. Abrechnung Investitionskredite
          2.1. Sanierung Innenraum Kirche (Kreditbeschluss 14.03.2021)
          2.2. Revision Geläut (Kreditbeschluss 20.03.2022)
          2.3. Orgelrevision (Kreditbeschluss 27.11.2022)
     3. Budget 2025 und Festsetzung der Kirchensteueranlage
     4. Mitteilungen aus dem
          - Kirchgemeinderat
          - Pfarramt
     5. Verschiedenes

Gemäss Art. 70 Organisationsreglement (OgR) Kirchgemeinde bernisch und freiburgisch Ferenbalm sind die Protokolle der letzten
- Teilversammlungen » freiburgisch Ferenbalm und » bernisch Ferenbalm vom 28. November 2021 ab    8. Dezember 2021
- » Ordentlichen Versammlung bernisch und freiburgisch Ferenbalm vom 16. Juni 2024 ab
   26. Juni 2024
während 30 Tagen in der Kirche öffentlich aufgelegen.
Innert der Auflage-/Rechtsmittelfrist wurden keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche in Form einer schriftlichen und begründeten Einsprache zuhanden des Kirchgemeinderates formuliert.
Der Kirchgemeinderat hat die Protokolle in seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 bzw. 21. August 2024 genehmigt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Stimm- und Wahlrecht richtet sich nach Art. 5 Organisationsreglement (OgR) für die Kirchgemeinde bernisch und freiburgisch Ferenbalm.
Die Versammlung ist öffentlich, Interessierte sind freundlich eingeladen.

Ferenbalm, im Oktober 2024
Der Kirchgemeinderat




Bereitgestellt: 01.11.2024     Besuche: 21 Monat 
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