Kathrin Winkelmann

Genehmigung und Inkrafttreten; Bekanntmachung nach Art. 45 Gemeindeverordnung GV

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Verordnung der Kirchgemeinde bernisch und freiburgisch Ferenbalm über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen (PDS VO Kirchgemeinde Ferenbalm)
Der Kirchgemeinderat Ferenbalm hat die » Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen der Kirchgemeinde bernisch und freiburgisch Ferenbalm mit Inkraftsetzung per 2. Mai 2025 am 2. April 2025 genehmigt.
 
 
 
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.
Die Verordnung kann beim Sekretariat der in Papierform bezogen werden.

Ferenbalm, 30. Mai 2025
Der Kirchgemeinderat

Bereitgestellt: 30.05.2025      
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