Kathrin Winkelmann

Sonntag, 30. November: Kirchgemeindeversammlungen im Anschluss an den Gottesdienst

gemeindeversammlung

 
Wir laden Sie freundlich zu den Kirchgemeindeversammlungen im Anschluss an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst ein.
Kathrin Winkelmann,
 
 
 
Traktanden
a. Vereinigte Versammlung bernisch und freiburgisch Ferenbalm
     1. » Organisationsreglement OgR Kirchgemeinde bernisch und freiburgisch Ferenbalm;           Totalrevision
     2. Pfarrhaus: Fenstersanierung; Investitionskredit
     3. » Budget 2026 und Festsetzung Kirchensteueranlage
     4. Mitteilungen aus dem
          - Kirchgemeinderat
          - Pfarramt
     5. Verschiedenes
b. Teilversammlung bernisch Ferenbalm
     Kirchgemeinderat; Wahlen
c. Teilversammlung freiburgisch Ferenbalm
     1. Neuwahlen der Synode (Synodale sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter) für die
         Legislatur 2026 bis 2029
     2. Kirchgemeinderat; Wahlen

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 3 der Vereinigten Versammlung bernisch und freiburgisch Ferenbalm liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Kirche sowie in den Gemeindeverwaltungen Ferenbalm, Gurmels, Murten, Ried b/Kerzers und Ulmiz öffentlich auf.

Gemäss Art. 70 Organisationsreglement (OgR) Kirchgemeinde bernisch und freiburgisch Ferenbalm sind die » Protokolle der
  • Teilversammlungen bernisch Ferenbalm sowie freiburgisch Ferenbalm vom 1. Dezember 2024 ab 11. Dezember 2024 bis 9. Januar 2025
  • Vereinigten Versammlung bernisch und freiburgisch Ferenbalm vom 22. Juni 2025 ab 4. Juli bis 3. August 2025

öffentlich aufgelegen.

Zu den Protokollen wurden innert der Auflage-/Rechtsmittelfrist keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche in Form einer schriftlichen und begründeten Einsprache zuhanden des Kirchgemeinderates formuliert. Der Kirchgemeinderat hat die Protokolle in seinen Sitzungen vom 16. Januar 2025 sowie 19. August 2025 genehmigt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Stimm- und Wahlrecht richtet sich nach » Art. 5 Organisationsreglement (OgR) für die Kirchgemeinde bernisch und freiburgisch Ferenbalm.
Die Versammlung ist öffentlich, Interessierte sind freundlich eingeladen.

Ferenbalm, im Oktober 2025
Der Kirchgemeinderat



Bereitgestellt: 31.10.2025     Besuche: 12 Monat 
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