Beratung / Seelsorge
Für seelsorgerischen Beistand und Beratung stehen Ihnen die Pfarrpersonen und Mitarbeiter Ihrer Kirchgemeinde gerne zur Verfügung. Adressen und weiterführende Informationen finden Sie in den entsprechenden Rubriken Ihrer Kirchgemeinde.
Auszüge aus den Artikeln 76 – 85 der Kirchenordnung des Evangelisch-reformierten Synodalverbandes Bern–Jura vom 11.9.1990:
Auftrag: Die Kirchgemeinde ist berufen zum solidarischen Dienst an allen Menschen, besonders aber an den Bedrängten, Benachteiligten und Notleidenden. Sie unterstützt, was Leben, Würde, Freiheit und Recht der Menschen schützt und der Bewahrung von Gottes Schöpfung dient. Alle ihre Glieder sind zu diesem Dienst berufen. In besonderer Weise sind damit der Kirchgemeinderat, die Pfarrerin und die Gemeindemitarbeiterbeauftragt. Die Kirchgemeinde arbeitet mit den in gleichem Auftrag tätigen gesamtkirchlichen Diensten und weiteren Institutionen zusammen.
Seelsorge und Diakonie:
Hinweis : Zum Begriff „Diakonie“
Die Kirchenordnung versteht den Begriff „Diakonie“ in einem umfassenden Sinn: ursprünglich „Dienstleistung“, im Urchristentum Hilfe und Fürsorge in der Gemeinde, im 19. Jahrhundert organisierte Form von Liebestätigkeit, ist er heute Sammelbegriff für vielfältige kirchliche Sozialarbeit und Lebenshilfe.
Seelsorge und Diakonie gehören zusammen und ergänzen sich bei der Aufgabe, Menschen in seelischen, leiblichen und sozialen Schwierigkeiten und Nöten mit dem Zuspruch des Evangeliums, mit Beratung und tätiger Hilfe beizustehen, ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte behilflich zu sein und sie tragende Gemeinschaft erfahren zu lassen. Pfarrer, Gemeindemitarbeiterinnen und weitere Gemeindeglieder arbeiten zur Erfüllung dieser Aufgabe zusammen.
Seelsorge und Diakonie: Für alle: Der Dienst der Seelsorge und der Diakonie richtet sich an alle ortsansässigen Gemeindeglieder, aber auch an andere Menschen wie Aufenthalter und Aufenthalterinnen, Durchziehende, Feriengäste und Flüchtlinge. Seelsorgerliche und diakonische Hilfe soll auch denen nicht verweigert werden, die aus der Kirche ausgetreten sind oder ihr sonst nicht angehören.
Seelsorge und Diakonie: Prioritäten: In bevorzugter Weise lässt die Kirchgemeinde ihre seelsorgerlichen und diakonischen Dienste den Kranken, Behinderten und Betagten, den Einsamen und Trauernden, den Gefährdeten und Gefangenen und ihren Angehörigen, den in seelische oder soziale Not Geratenen, aber auch den in besonderer Verantwortung Stehenden zukommen. Ihre seelsorgerliche und diakonische Begleitung gilt gleichermassen Alleinstehenden, verheirateten und unverheirateten Paaren, Familien, gleichgeschlechtlich empfindenden Paaren und Einzelpersonen, Geschiedenen und getrennt Lebenden, Alleinerziehenden und Verwitweten.
Seelsorge und Diakonie: Bekenntnis- und religionsverschiedene Ehen: Pfarrerin und Gemeindemitarbeiter wissen sich im Einvernehmen mit den in anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften Zuständigen verantwortlich für die seelsorgerliche Begleitung der bekenntnisverschiedenen Ehen und stehen den Eltern zur Seite bei der christlichen Erziehung ihrer Kinder. Sie beachten dabei entsprechende Vereinbarungen zwischen den Konfessionen. In gleicher Weise stehen sie den in religionsverschiedenen Ehen lebenden Menschen mit Seelsorge und Beratung bei.
Seelsorge und Diakonie: Gelegenheiten: Der Kirchgemeinderat sorgt dafür, dass die Bevölkerung über die seelsorgerlichen und diakonischen Dienste der Kirchgemeinde regelmässig informiert wird. Hausbesuche, Besuche in Spitälern, Heimen und Anstalten sowie am Arbeitsplatz, aber auch die Arbeit mit Alters- und Schicksalsgruppen bieten Gelegenheit zu Seelsorge und diakonischer Hilfe. Kirchgemeinderat, Pfarrer, Gemeindearbeiterinnen und Gemeindeglieder machen sich gegenseitig auf Notwendigkeiten und Gelegenheiten seelsorgerlicher und diakonischer Hilfe aufmerksam. In Einzelfällen können Pfarrerin und Gemeindemitarbeiter Beihilfe aus den für diesen Zweck bestimmten Kollekten, Gaben und Zuwendungen gewähren. Pfarrer und Gemeindemitarbeiterinnen sind zur Verschwiegenheit in seelsorgerlichen Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch für weitere Gemeindeglieder, die in der Seelsorge mitarbeiten.
Weltweite Solidarität: Die Kirchgemeinde ist aufgerufen zur Mitarbeit am Frieden, an weltweiter Gerechtigkeit und Stärkung der Menschenrechte. Sie unterstützt die Entwicklungszusammenarbeit und fördert das Wissen um internationale Zusammenhänge. Sie bringt ihre Bereitschaft zum Teilen auch im Rahmen ihres finanziellen Haushaltes zum Ausdruck.
Ehrfurcht vor dem Leben: Die Kirchgemeinde ruft ihre Glieder auf zur Ehrfurcht vor dem Leben und zum schonenden Umgang mit der Natur und ihren Gütern; sie fördert das Bewusstsein für die Gefährdung der Schöpfung durch menschliche Eingriffe und Ausbeutung. In ihrem eigenen Haushalt, beim Bau und Benützen ihrer Liegenschaften, beim Gebrauch von Verkehrsmitteln und technischen Geräten durch ihre Mitarbeiter versucht sie selber Zeichen eines umweltschonenden Verhaltens zu setzen.