Voraussetzungen?
Formale Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist, dass Sie vorher auf dem Zivilstandsamt geheiratet haben. Einer der Ehepartner gehört der reformierten Kirche an.
An wen müssen sich die Brautpaare wenden? Wer führt die Trauung durch?
Wenden Sie sich früh genug an die Dorfpfarrerin. Sie kann Ihnen alle notwendigen Informationen für das weitere Vorgehen geben. Erste Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.
Im persönlichen Gespräch werden Sie dann gemeinsam den Traugottesdienst vorbereiten.
Werden Segnungsfeiern angeboten?
Die Reformierte Kirche segnet gleichgeschlechtlichen Paare – bis dato ist eine Trauung noch nicht möglich; das ändert sich hoffentlich bald.
Ist auch eine interkonfessionelle oder interreligiöse Trauung möglich?
Es gibt verschiedene Formen von ökumenischen und interreligiösen Feiern; erkundigen Sie sich darüber bei der Dorfpfarrerin.
Musik?
Wünschen Sie Orgelmusik für Ihren Traugottesdienst? Dann reservieren Sie die Kirche mit Organist/in. Orgelmusik ist für Brautpaare aus der Kirchgemeinde kostenlos. Für eine andere oder zusätzliche musikalische Gestaltung ist das Brautpaar zuständig und trägt auch die entsprechenden Kosten.
Kirchendekoration?
Für den Blumenschmuck oder andere Dekoration in der Kirche ist das Brautpaar zuständig und kommt dafür auf.
Können auch Auswärtige in Frauenkappelen kirchlich getraut werden?
Auch Auswärtige können in der Kirche Frauenkappelen heiraten.
Detaillierte Informationen bezüglich der Tarife und der Gepflogenheiten in der Kirche Frauenkappelen entnehmen Sie der nachfolgenden Verordnung.
Verordnung_Gebühren Trauungen-Segnungen-Bestattungen_2021-05-19