Traktanden
1.
» Jahresrechnung 2025
2. Mitteilungen aus
. dem Pfarramt
. dem Kirchgemeinderat/ den Kommissionen
3. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegen in der Kirche sowie in den Gemeindeverwaltungen Ferenbalm, Gurmels, Murten und Ried b/Kerzers öffentlich auf.
Gemäss Art. 70 Organisationsreglement (OgR) Kirchgemeinde bernisch und freiburgisch Ferenbalm ist das
» Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2025 in der Kirche öffentlich aufgelegen. Zum Protokoll wurden innert der Auflage-/Rechtsmittelfrist keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche in Form einer schriftlichen und begründeten Einsprache zuhanden des Kirchgemeinderates formuliert. Der Kirchgemeinderat hat das Protokoll in seiner Sitzung vom 21. Januar 2026 genehmigt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nach-träglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Versammlung ist öffentlich. Das Stimmrecht richtet sich nach Art. 5 des Organisationsregle-ments der Kirchgemeinde bernisch und freiburgisch Ferenbalm.
Der Kirchgemeinderat
Ferenbalm, im Mai 2026