Kathrin Winkelmann

Todesfall - was tun?

Todesfall - was tun?
Früher oder später sind vielleicht auch Sie von einem Todesfall im Familien- oder Freundeskreis betroffen. Was ist alles zu tun? Wer kann mir oder uns helfen? Haben wir an alles gedacht? Viele Entscheidungen müssen innert kurzer Zeit getroffen werden. Die nachstehnden Angaben dienen Ihnen in dieser Situation.
Was ist zu tun?
Sobald der Arzt den Tod festgestellt hat, rufen Sie ein Bestattungsunternehmen an. Die nachstehnd aufgeführten Firmen sind mit unsern Bräuchen und den Örtlichkeiten vertraut und wissen, was alles vorzukehren ist (Aufbahrung, Zirkulare, Grab Erstellen, Sarg- oder Urnenträger, Geläute, Grabkreuz etc). Sie sind aber frei, ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Soll eine kirchliche Feier stattfinden, rufen Sie das Pfarramt an. Wenn Ihnen niemand persönlich antworten kann, hören Sie den Telefonbeantworter. Mitglieder des Kirchgemeinderates oder die Sekretärin stehen Ihnen ebenfalls beratend zur Seite. Bitte setzen Sie sich so bald wie möglich (z.B. auch am Wochenende) mit dem Pfarramt in Verbindung und warten Sie mit der definitiven Aufgabe einer Todesanzeige, bis Sie den Termin für die kirchliche Bestattung vereinbart haben.
Erdbestattung oder Kremation?
Die Frage nach der Bestattungsart ist so bald wie möglich zu klären.
Eine Erdbestattung findet in der Regel drei Tage nach dem Tod, auf dem örtlichen Friedhof statt.
Bei Kremationen findet die Feier normalerweise auf dem örtlichen Friedhof, einen Tag nach der Einäscherung im Krematorium, praktisch gleich wie eine Erdbestattung statt.
Der Trauergottesdienst kann in jedem Fall in der Kirche, auf besonderen Wunsch auch im Krematorium durchgeführt werden, mit Beisetzung auf dem örtlichen Friedhof. Für die Beisetzung einer Urne haben Sie folgende Möglichkeiten:

1) Urnen-Reihengrab (etwas kleiner als ein Erdbestattungsgrab)
mit Grabmal und einer Ruhezeit von mindestens 25 Jahren.

2) Beisetzung auf einem bestehenden Erd- oder Urnengrab (z.B.
auf dem Grab des Ehepartners); als garantierte Ruhezeit gilt
allerdings die Ruhezeit des ersten erstellten Grabes.

3) Beisetzung auf dem Gemeindschaftsgrab (Friedhöfe Ferenbalm,
Gammen, Ried, Gempenach und Ulmiz).
Bereitgestellt: 16.10.2019     
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