Ursula Kündig

Ueber uns

Die Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Laupen stammen aus den beiden Einwohnergemeinden Laupen und Kriechenwil
Unsere Leitsätze
  • Unsere Kirche ist ein Ort für Begegnungen und Dialog zwischen jungen und älteren Menschen, sie ermöglicht uns in Gemeinsamkeit Gott erfahrbar zu machen und wir pflegen das Zusammensein
  • Das Fundament unseres Glaubens basiert auf dem Tun und Wirken von Jesus
  • Wir wünschen uns eine lebendige Kirche, die mitten in der Gesellschaft steht
  • Wir betreiben eine aktive Zusammenarbeit - in der Ökumene, mit unserem Betagtenzentrum und mit (lokalen) Institutionen und Vereinen
  • Unsere Kirche kennt nicht die Antworten auf alles – aber wir sind selbst-bewusst und solidarisch – und wir begleiten die Menschen auch in schwierigen Lebenssituationen
  • Wir wollen unsere Kirche weiterentwickeln indem wir das «Kirchen Klischee» entstauben: glaubens- und lebensfördernd ermutigen und nähren wir die Lust auf Mitwirkung und Teilnahme
Unsere Gottesdienste
  • sind in der Theologie verwurzelt
  • sind einladend für Familien
  • sprechen Kopf und Herz an
  • sind in zeitgemässer Sprache und inspirierend
  • bringen Abwechslung durch besondere kulturelle Erlebnisse
  • sind offen für neue Rituale für Taufen, Hochzeiten und Abdankungen

Kirchliches Leben, vielfältige Aufgaben und grosses Engagement von vielen Freiwilligen
Kirchliches Leben ist lebendig und vielfältig; » Kirche ist mehr als Gottesdienst, Taufe, Trauung oder Bestattung...

Seelsorgerische Einzelgespräche in allen Lebenslagen, kirchliche Unterweisung, genannt KUW, diverse und sehr vielfältige Angebote für » Kinder und Jugendliche, für Erwachsene und » Seniorinnen & Senioren u.v.m. gehören ebenfalls dazu.
Kirchgemeindeversammlung
Zweimal jährlich, in der Regel Ende April und Ende November, finden die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen (im Anschluss an den Gottesdienst) statt. Dazu sind alle in den Gemeinden Laupen und Kriechenwil stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer der Reformierten Kirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in Laupen / Kriechenwil hat sowie bei der zuständigen Einwohnerkontrolle registriert ist.

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen jeweils 30 Tage vor der Versammlung in den Gemeindeverwaltungen Laupen und Kriechenwil sowie in der Kirche öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Bereitgestellt: 17.01.2026    Besuche: 64 Monat