Ursula Kündig

Ueber uns

Die rund 1850 Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Laupen stammen aus den beiden Einwohnergemeinden Laupen und Kriechenwil

Unsere Leitsätze
Wir treten ein für die Werte des christlichen Glaubens im privaten und öffentlichen Leben.

Wir sind eine Kirche der Hoffnung und der Lebenshilfe, in guten und in schweren Zeiten.

Als Landeskirche ermöglichen wir unseren Mitgliedern und der Bevölkerung den offenen Zugang zu unseren Angeboten und laden alle ein, am kirchlichen Leben teilzunehmen.

Wir sind eine offene Kirche, die niemanden ausschliesst: offen füreinander, für alle Menschen, für andere Religionen und Kulturen.
Kirchliches Leben, vielfältige Aufgaben und grosses Engagement von vielen Freiwilligen
Kirchliches Leben ist lebendig und vielfältig; » Kirche ist mehr als Gottesdienst, Taufe, Trauung oder Bestattung...

Seelsorgerische Einzelgespräche in allen Lebenslagen, kirchliche Unterweisung, genannt KUW, diverse und sehr vielfältige Angebote für » Kinder und Jugendliche, für Erwachsene und » Seniorinnen & Senioren u.v.m. gehören ebenfalls dazu!

Nebst Kirchgemeinderat, Pfarramt, Sigristinnen, Organistinnen, Katechetin, KUW-Mitarbeitenden und Verwaltung decken nicht zuletzt viele Freiwillige die unterschiedlichen Aufgaben in unserer Kirchgemeinde ab.

FREIWILLIGE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER
Ohne ihre ehrenamtliche Mithilfe wäre unsere Arbeit undenkbar! Daher sei allen, die in irgendeiner Form mithelfen, an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön ausgesprochen!

Kirchgemeinderat und Kirchgemeindeversammlung
Zweimal jährlich, in der Regel Ende April und Ende November, finden die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen (im Anschluss an den um 9.30 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Kirche) statt. Dazu sind alle in den Gemeinden Laupen und Kriechenwil stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer der Reformierten Kirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in Laupen / Kriechenwil hat sowie bei der zuständigen Einwohnerkontrolle registriert ist.

Die Unterlagen (Einladung mit Traktandenliste, Protokoll der letzten Versammlung, diverse Beilagen) liegen jeweils 30 Tage vor der Versammlung in den Gemeindeverwaltungen Laupen und Kriechenwil sowie in der Kirche öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Bereitgestellt: 29.10.2021    Besuche: 15 Monat