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Ursula Kündig

Hochzeit

Sie möchten heiraten?

In Laupen
Erkundigen Sie sich bei Jan Ludwig Reintjes, ob der von Ihnen gewünschte Termin (in der Regel Samstagnachmittag) frei ist. Da wir keine stark frequentiere „Hochzeitskirche“ sind, können wir auf Ihren Wunsch nach dem Zeitpunkt des Beginns meistens eingehen. Auswärtige Paare müssen für die Kirchenbenützung 250 Franken bezahlen, sofern nicht eine Beziehung zu Laupen besteht (in der Kirchgemeinde aufgewachsen bzw. konfirmiert, Eltern wohnen noch hier).

Auswärts
Wir trauen Sie auch in einer Kirche der näheren Umgebung. Neu ist nach der Kirchenordnung auch eine Traufeier ausserhalb einer Kirche möglich. Unsere Erfahrungen damit sind jedoch durchzogen (Akustik, Schweizer Wetter!)

Pfarrperson
Sind beide Ehepartner Mitglieder der reformierten Kirche, brauchen Sie eine reformierte Pfarrperson. Sie können jemanden mitbringen, zu dem/der Sie eine Beziehung haben. Wenn Sie hier wohnen, haben Sie Anrecht auf einen Laupener Pfarrer oder zumindest deren Vermittlung, wenn diese am gewünschten Hochzeitstermin nicht frei sind.

Katholische und gemischtkonfessionelle Paare setzen sich am besten mit dem zuständigen katholischen Pfarramt in Verbindung. Konfessionsverbindende Ehen müssen vor einem katholischen Pfarrer geschlossen werden. Es ist auch möglich, dass Pfarrer beider Konfessionen mitwirken. Wird die Ehe nur vor einem reformierten Pfarrer geschlossen, braucht der katholische Partner die entsprechenden Dispense.

Sind beide nicht Mitglieder unserer Kirche, lehnen wir eine Trauung durch unsere Pfarrer in der Regel ab.

Musik
Unsere Orgel und unsere Organistinnen stehen Ihnen zur Verfügung. Auswärtige zahlen für den Orgeldienst 180 Fr. Für weitere musikalische Beiträge sind Sie selber verantwortlich.

Liturgie
An einem Traugespräch klären Sie mit Ihrem Traupfarrer, welche Lieder Sie singen möchten, den Trautext oder das Thema der Ansprache, welchen Trauspruch Sie auslesen möchten und Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten.

Bedingung für die kirchliche Trauung ist die vorhergegangene Ziviltrauung. Sie müssen dem Traupfarrer vor der kirchlichen Trauung das entsprechende Dokument zeigen.

Für alle Fragen wenden Sie sich bitte an Jan Ludwig Reintjes
Bereitgestellt: 19.03.2021